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AVIVA-BERLIN.de 3/3/5785 - Beitrag vom 26.11.2006


Grundsatzentscheidungen
Sharon Adler

Im Ausland geschlossene homosexuelle Ehen können seit dem 21.11.06 in Israel registriert werden. Neue Entscheidung im Rahmen der Anerkennung der Partnerinnen als "familiäre Einheit" getroffen




Seit dem 21.11.06 können homosexuelle Paare, die im Ausland geheiratet haben, im israelischen Melderegister als Eheleute eingetragen werden. Das Oberste Gericht in Jerusalem traf die Grundsatzentscheidung mit sechs zu eins Stimmen. Nur der Oberste Richter Elyakim Rubinstein stimmte dagegen.

Das Gericht greife mit seinem Rechtsspruch nicht in bestehende Entscheidungen anderer Länder über die Anerkennung homosexueller Paare ein. Es heißt nicht, dass Heiraten gleichgeschlechtlicher Paare in Israel anerkannt werden. Wir erkennen keinen neuen Ehestand an, erklärte der Richter Aharon Barak. Das Gericht habe von einer Registrierung und nicht von einer Anerkennung der Eheschließung gesprochen.

Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung einem Antrag von fünf homosexuellen Paaren. "Wir freuen uns sehr, aber der Kampf ist noch nicht vorbei", sagte einer der Antragsteller, Yossi Ben-Ari, der seit 21 Jahren mit seinem Freund zusammenlebt und diesen in Kanada geheiratet hat.

Unabhängig davon hatte die Staatsanwaltschaft bereits am 13.11.2005 in einer Stellungnahme bestätigt, dass der Staat Israel gleichgeschlechtliche Partnerschaften verschiedener Art anerkennt. Diese Anerkennung bezieht sich auf soziale und ökonomische Aspekte und auch auf den Aufenthaltsstatus.

Das Tourismus-Ministerium will in Kürze mit einer PR-Kampagne die Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben in Israel betonen. In Städten wie Berlin oder San Francisco soll für einen Urlaub am Strand und in den Clubs von Tel Aviv geworben werden.

Auch neu in Israel: Frau darf als Ersatz-Mutter ihrer Partnerin dienen.

Im Herbst 2006 genehmigte das Gesundheitsministerium einer lesbischen Frau die Einpflanzung ihrer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter ihrer lesbischen Lebenspartnerin.

Bislang konnten gleichgeschlechtliche Paare eine "familiäre Einheit" ausschließlich durch einen bekannten oder anonymen Samenspender bilden (Regelung der In-vitro-Fertilisation). Die beiden Frauen leben seit 10 Jahren in einer Lebenspartnerschaft. Seit zwei Jahren wünschen sie sich ein gemeinschaftliches Kind, doch dies war bisher nicht erlaubt. Sie wandten sich an die Rechtsberaterin im Gesundheitsministerium, Mira Hivner-Harel, die den Eingriff genehmigte.
Die Entscheidung wurde im Rahmen der Anerkennung der Partnerinnen als "familiäre Einheit" getroffen. Das Neue in diesem Fall ist, dass die Partnerin als Ersatz-Mutter für den Fötus der Partnerin dienen darf.
(Quelle: Ynetnews.com, 21.11.06)



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Beitrag vom 26.11.2006

Sharon Adler